Transport – Anlieferung – Abholung

Der Transport wird separat nach Gewicht, Kubatur und Entfernung berechnet und gilt ab Lager bis hinter die erste ebenerdige Tür. Bei Anlieferung und Abholung des Leihgutes im vereinbarten Zeitraum hat der Mieter dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Der Leihgutempfang muss per Unterschrift auf dem Lieferschein gegengezeichnet werden. Sollte der Mieter zum vereinbarten Termin der Anlieferung nicht anwesend sein, wird das Leihgut am Veranstaltungsort hinterlassen und der Mieter erkennt die ordnungsgemäße und vollständige Anlieferung an.

Bei Übernahme beginnt die Haftung des Mieters. Es wird daher empfohlen, das Mietgut für die Dauer der Nutzung einschließlich der Zeiten für Auf- und Abbau zu versichern.